Hinweis für Kunden aus der Schweiz und anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union

Die gute Nachricht zuerst. Kunden aus dem Nicht-EU Ausland können in Deutschland Mehrwertsteuerfrei einzukaufen.

Sobald Sie im Bestellformular eine Lieferadresse aus einem Nicht-EU Land angeben, wird Ihnen die deutsche Umsatzsteuer von 19% automatisch vom Bestellwert rausgerechnet.

Ansonsten gilt beim Warenverkehr zwischen Nicht-EU-Länder und Deutschland folgendes:

Jeder Warenverkehr zwischen Deutschland und dem Nicht-EU-Ausland unterliegt der Zollabwicklung. Wenn sich Ware im Ausland bestellen und in Ihr Heimatland liefern lassen, fallen zusätzliche Kosten an, an die bei der Bestellung oft nicht gedacht wird, auch wenn allgemein bekannt sein sollte, dass grenzüberschreitender Warenverkehr immer den Zoll passieren muss.

Beim Paketversand besteht grundsätzlich keine Wertfreigrenze, sondern lediglich eine geringe Abgabenfreigrenze. (Im Gegensatz zum Reiseverkehr)

Bei Käufen im Ausland ist es daher immer empfehlenswert, sich vorher beim Zoll des Heimatlandes über die Einfuhrbestimmungen und Kosten zu erkundigen. Schweizer Kunden erhalten Informationen hierüber bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch).

In der Regel fällt immer die einheimische Umsatzsteuer an (für die Schweiz: normaler Satz 7,7%, reduzierter Satz 2,5%), sowie für bestimmte Produkte Zollgebühren. (Klangschalen sind in der Regel zollfrei. Für bestimmte Produkte wie Filzschlägel können geringe Zollgebühren anfallen.)

Ferner verlangt der Paketdienst, welcher Ihnen das Paket anliefert (in der Schweiz ist dies die Swiss Post,) und die Zollabwicklung für Sie durchführt, eine geringe Gebühr für diese Dienstleistung. Die Höhe dieser Gebühr ist vom Warenwert abhängig.

Gebühren, Steuern und Zölle für den Warenimport sind nicht im Artikelpreis oder den Versandkosten enthalten und sind vom Käufer zu tragen. Es handelt sich hierbei nicht um versteckte Kosten des Verkäufers, die ihm auch nicht zugutekommen. Diese Gebühren werden üblicherweise von der Zollbehörde oder dem Versandunternehmen eingefordert.

Verfahren am Beispiel Schweiz:

Sendungen werden von uns über den Postweg (DHL) versandt und unterliegen daher dem speziellen Verfahren der Postverzollung. In der Schweiz werden die Sendungen von der Swiss Post übernommen und von dieser bei Ihnen zugestellt. Die Swiss Post übernimmt dabei die Zollabwicklung und stellt Ihnen die verauslagten Gebühren in Rechnung, die Sie bei Anlieferung des Paketes gleich zu bezahlen haben.

Wie erhalte ich die deutsche Mehrwertsteuer zurück?

Sie müssen sich hier um nichts kümmern. Sobald Sie im Bestellformular ein Lieferland auswählen, das nicht zu der EU gehört, wird Ihnen die Umsatzsteuer automatisch abgezogen.

Folgendes nur zu Ihrer Information:

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung in jedem Fall ist, dass die Ware nachweislich in ein Nicht-EU Ausland ausgeführt wird.

Der Nachweis besteht immer aus 2 Teilen:

  • Versandbeleg
  • Zustellbeleg

Den Versandbeleg erhalten wir mit dem Versand der Ware, den Zustellnachweis nach erfolgter Zustellung jeweils vom beauftragten Paketdienst. Sie brauchen uns also keine Nachweise zuzuschicken.

Je nach Warenwert Ihrer Bestellung bestehen zudem unterschiedliche Anforderungen an den Paketversand. Bei Einkäufen unter 1000 Euro kann die Lieferung sofort verschickt werden.

Bei einem Warenwert von 1000 – 3000 Euro muss die Warenlieferung vorab beim Deutschen Zoll angemeldet und mit einem Begleitdokument inkl. einer Referenznummer (MRN) versehen werden.

Bei einem Warenversand von über 3000 Euro ist eine spezielle Ausfuhranmeldung bei der Abgangszollstelle erforderlich.

In allen Fällen werden die Zoll-Formalitäten von uns und für Sie kostenfrei übernommen. In den beiden letzten Fällen kann es jedoch aufgrund des höheren Zeitaufwandes zu leichten Verzögerungen von maximal 2 – 3 Tagen mit der Auslieferung kommen.

Für weitere Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.